Die Historie der Frauen
in einer neuen Sicht

Das griechische und römische Rechtssystem
Das Erbe erzwang bei steigendem Wohlstand der Kultur eine Änderung des Curien und Gentilsystems, da ein Mann sein Erbe unter Matrilinearität nur in seine eigene Muttersippe an seine Agnaten vererben konnte. Das Testament wurde also zuerst nur erfunden, damit er sein Erbteil auf seine leiblichen Kinder übertragen konnte, was vorher nur auf die Kinder seiner Schwester möglich gewesen war. Das römische ius civile, das Zivilrecht des Staates änderte die älteren Clansitten, passte sie den nowendig gewordenen Reformen an und führte schließlich auch die Fortpflanzung des Namens in männlicher Linie ein, die mit Patrilokalität der Frau einherging. Daher zog eine Ehefrau nun an an den Wohnsitz der Sippe ihres Gatten.

Hochzeitspaar auf
einer Kline in ihrem
zukünftigen
Haushalt mit Verwandten,
welche die
vorgeschriebenen
Rituale
vollziehen