Die Historie der Frauen
in einer neuen Sicht
Das griechische und römische Rechtssystem
Das Erbe erzwang bei steigendem Wohlstand der Kultur eine Änderung des Curien und
Gentilsystems, da ein Mann sein Erbe unter Matrilinearität nur in seine eigene
Muttersippe an seine Agnaten vererben konnte. Das Testament wurde also zuerst nur
erfunden, damit er sein Erbteil auf seine leiblichen Kinder übertragen konnte, was
vorher nur auf die Kinder seiner Schwester möglich gewesen war. Das römische ius
civile, das Zivilrecht des Staates änderte die älteren Clansitten, passte sie den nowendig
gewordenen Reformen an und führte schließlich auch die Fortpflanzung des
Namens in männlicher Linie ein, die mit Patrilokalität der Frau einherging. Daher
zog eine Ehefrau nun an an den Wohnsitz der Sippe ihres Gatten.